EU-Kommission: Ausnahmen von Lenk- und Ruhezeiten bei Notfällen beschlossen

Die Europaflagge

Endlich bewegt sich was:   Laut eines neuen EU-Beschlusses dürfen bei dringenden Fällen Mitgliedstaaten ihre Sozialvorschriften „harmonisieren“. Dabei geht es in erster Linie um Fahrzeugführer, die an Notfallmaßnahmen bzw. der Beseitigung der Folgen extremer Wetterereignisse beteiligt sind.

Konkret geht es dabei um die Erhöhung der höchstzulässigen täglichen Lenkzeit von 9 auf 10 Stunden höchstens fünfmal pro Woche sowie um die Erhöhung der höchstzulässigen wöchentlichen Lenkzeit auf bis zu 59 Stunden.

Die Verkehrsrundschau ergänzt:

„Außerdem soll es nun die Möglichkeit für Fahrer geben, die nicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr tätig sind, zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten einzulegen, sofern der Fahrer in vier aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten einhält, von denen mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten sind.

Jede Reduzierung der wöchentlichen Ruhezeit ist durch eine gleichwertige Ruhepause auszugleichen, die ohne Unterbrechung vor dem Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche zu nehmen ist. Werden zwei reduzierte wöchentliche Ruhezeiten in zwei aufeinanderfolgenden Wochen eingelegt, muss der anschließenden wöchentlichen Ruhezeit eine Ruhezeit vorausgehen, die als Ausgleich für diese zwei reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten genommen wird.“

Wir meinen: Seit fast zwei Jahren Corona-Pandemie und vier Monate nach den verheerenden Überschwemmungen ist das ein spätes Einlenken auf aktuelle Situationen.