Viele Transportunternehmen kehren nur ein- oder zweimal jährlich ins Niederlassungsland zurück und verstoßen somit gegen die Rückkehrpflicht im Rahmen des EU-Mobilitätspakets.
Hamacher Transporte kritisiert diese Tatsache aus zwei gewichtigen Gründen:
- Ungleichmäßigkeit der Wettbewerbsbedingungen – Osteuropäische Unternehmen sollen sich dort niederlassen, wo sie wirtschaftlich tätig sind und nicht von den niedrigeren Steuersätzen ihres Heimatlandes profitieren.
- Verkehrssicherheit: Die Rückkehr des Fahrzeugs nach acht Wochen steht im Zusammenhang mit den Bestimmungen der Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten und der Rückkehr des Fahrers. Ein Nomadenleben vieler Fahrer würde somit verhindert.
Subjektive Beobachtungen unsererseits werden durch eine Studie zur Rückkehrpflicht von Lastkraftwagen der Europäische Kommission bestätigt. Hier heißt es, dass Lkws vieler osteuropäischer Unternehmen nur ein- oder zweimal im Jahr in das Niederlassungsland zurückkehren. In einigen Ländern sind 80 % oder 62 % ihrer Flotte permanent außerhalb des Niederlassungslandes tätig.