Wettbewerbsverzerrung: Fast ein Drittel der ausländischen Lkw gegen Kabotage-Regeln verstoßen

Das Bundesamt für Güterverkehr hat am 20.08.2020 Schwerpunktkontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Kabotage-Bestimmungen durchgeführt.

Hamacher begrüßt die Maßnahmen nachdrücklich, da das Verhalten dieser Mitbewerber zu enormen Wettbewerbsverzerrungen führt.

Von Kabotage spricht man in Bezug auf Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes, die von Verkehrsunternehmen erbracht werden, die in diesem Staat weder Sitz noch Niederlassung hat.

Der Pressetext des Bundesamt für Güterverkehr (BAG) im Original: „Bundesweit hat das BAG an 23 Kontrollstellen gezielt Produktionsstätten (z. B. Holzwerke), Güter- und Logistikzentren (z.B. diverse Standorte von Amazon, die Häfen Hamburg und Rostock) und bestimmte Verkehre (z. B. Abfallbeförderungen von bayerischen Entsorgungsanlagen u. a. zu Bestimmungsorten in Sachsen und Thüringen) kontrolliert. Das Bundesamt stellt damit eindeutig unter Beweis, dass auch in Zeiten der Corona-Pandemie der staatliche Kontrollauftrag konsequent umgesetzt wird.

Von insgesamt 618 kontrollierten Fahrzeugen wurden 417 auf die Einhaltung der Kabotage-Bestimmungen überprüft. 124 dieser Fahrzeuge haben Kabotage durchgeführt. 39 dieser Beförderungen fanden unter Missachtung der Kabotage-Vorschriften statt.

Dabei zeigte sich eindeutig, dass in Bereichen und Regionen, die in der Vergangenheit kontrolliert worden sind, die Kabotage-Beförderungen deutlich erkennbar zurückgegangen sind. Dies bestätigt, dass die in der Vergangenheit durchgeführten Kontrollmaßnahmen Wirkung zeigen.

Außerhalb des Kontrollschwerpunktes fanden darüber hinaus im Bereich Fahrpersonalrecht 122 Kontrollen statt. Dabei wurden 31 Verstöße festgestellt.“

Auch wenn die Ergebnisse nicht repräsentativ sind, fühlt sich Hamacher angesichts eigener Beobachtungen bestätigt und fordert die bundesweite Fortführung weiterer Kontrollen – aus Gründen der Sicherheit und eines fairen Wettbewerbs.